JudikaturJustizRS0118997

RS0118997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2008

Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002 in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß steht der Eigentümergemeinschaft bereits dann zu, sobald auch nur ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums bei auch nur einem Miteigentumsanteil im Grundbuch angemerkt ist (§ 37 Abs 5 WEG 2002). Es muss dies nicht der in Exekution gezogene Anteil sein.

Entscheidungen
2