JudikaturJustizRS0118977

RS0118977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Bei der Rüge von Verfahrensmängeln kann nur die unrichtige Entscheidung in der Rechtsfrage beim Rechtsmittelgericht geltend gemacht werden. Die Sachverhaltsgrundlage für eine prozessleitende Anordnung wird hingegen durch das jeweils zur Handhabung der im Rechtsmittel angesprochenen Verfahrensregel zuständig gewesene richterliche Organ in freier Beweiswürdigung festgestellt. Dies und die Begründung dafür sind nur nach Maßgabe der Kriterien der Z 5 (und zugunsten des Angeklagten auch der Z 5a) anfechtbar (WK-StPO § 281 Rz 40, 41, 46, 48, 50).

Entscheidungen
51