Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 610,19 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe : Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1 Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. I. Entscheidungsgegenstand 1. Nach gesicherter Rechtsprechung ist § 60 Abs 2 JN nicht anzuwenden, wenn nur ein Teil einer Liegenschaft streitverfangenen ist, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. Dann bildet den Str…