Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie als Teilurteil lauten: „Das Klagebegehren, a) die beklagten Parteien seien schuldig, den Wohnungseigentumsvertrag hinsichtlich der Baurechtseinlagezahl ***** des Grundbuches ***** gemäß …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger und die Beklagten sind jeweils Eigentümer ideeller Anteile an der Baurechtsliegenschaft EZ *****, GB *****. Die zu ihren Gunsten erfolgte Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist zum Teil gemäß § 40 Abs 2 WEG im Grundbuch angemerkt. Die auf der Liegenschaft erri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil dem Berufungsgericht bei der Beurteilung des dritten Eventualbegehrens ein Verfahrensmangel unterlaufen ist; insoweit ist sie im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1. Die Kläger und die Beklagten sind jeweils Eigentümer ideeller Anteile des Baurechts an der …