JudikaturJustizRS0118907

RS0118907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2022

Mandantenschutzklauseln, welche einem Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden die Betreuung von Mandanten seines früheren Arbeitgebers als Angestellter in einem anderen Arbeitsverhältnis oder als Selbständiger verbieten, sind als dem § 36 AngG unterliegende Konkurrenzklauseln zu qualifizieren.

Entscheidungen
11