JudikaturJustizRS0118852

RS0118852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2012

Die Bescheinigung der Baubehörde oder das Gutachten des Sachverständigen (§ 6 Abs 1 Z 2 WEG 2002) hat nur eine Auflistung aller WE-tauglichen Objekte zu enthalten, die rechtliche Beurteilung der Begründbarkeit von Wohnungseigentum hat das Gericht selbständig zu prüfen.

Entscheidungen
3