Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinn des WGG, ist Eigentümerin eines Wohn und Geschäftshauses, das sie ab 2001 erbaute und 2003 fertigstellte. Die Antragsgegner sind sämtliche Mieter dieses Hauses. Es wurde nutzungsneutral über den Zeitverlauf konzipiert, indem…
Rechtliche Beurteilung Der von den Erst bis Viertantragsgegnern beantwortete Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Das WGG gibt in § 16 Abs 1 die Aufteilung sämtlicher Kosten des Hauses nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Miet oder sonstigen Nutzungsgegenstandes zur Nutzfläche al…