JudikaturJustizRS0118849

RS0118849 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2012

Autoabstellplätze, die nicht ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gewidmet sind, sind keine wohnungseigentumstauglichen Objekte (hier: die Autoabstellplätze sind zugleich als ausschließlicher Zugang zu den Wohneinheiten vorgesehen).

Entscheidungen
2