Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Mietrechtssache wird zur neuerlichen, nach allfälliger Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung an das Gericht zweiter Instanz zurückverwiesen. …
Text Begründung: Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Anhebung der Hauptmietzinse für die Wohnungen des Hauses ***** gemäß §§ 18 ff MRG. Strittig geblieben ist nur die Frage, ob die Kosten für den Einbau eines Aufzugs - genau genommen die Darlehensrückzahlungen für den nicht geförderten Teil der…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist mangels einschlägiger Judikatur zulässig; er erweist sich iS seines Aufhebungsbegehrens auch als berechtigt. Die Rechtsmittelwerber beharren im Wesentlichen auf ihrem Rechtsstandpunkt, dass die für nützliche Verbesserungen aufgewendeten Beträge nur dann gemäß § 20 Abs 1 Z 2 l…