Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die im Kopf der Entscheidung angeführten Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos aufgehoben. Die Einleitung des Verfahrens nach §§ 21, 28 LiegTeilG iVm § 461 Geo obliegt dem Erstgericht. …
Text Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung nach §§ 15 ff LiegTeilG. Das Begleitschreiben bezog sich auf "die durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen"; außerdem wurde dar…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und iS seines Aufhebungsbegehrens auch berechtigt. Einen Hinderungsgrund für die vereinfachte Verbücherung der Besitzänderungen, die sich laut Anmeldungsbogen im Zuge der Herstellung der Anlage H***** ergeben haben, sehen die Rechtsmittelwerber ua darin, dass Grundst…