§ 18
§ 18 — LiegTeilG
§ 18 — LiegTeilG
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
ÜR: §§ 7 und 8, dRGBl. I S 216/1944.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 3/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 2012
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40138414
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Beschluss über die Ab- und Zuschreibung ergeht auf Grund dieser Beurkundung, des dem Anmeldungsbogen zugrundeliegenden Planes sowie allfälliger Erhebungen des Gerichts. Eines Nachweises der Zustimmung der Eigentümer oder der Buchberechtigten bedarf es nicht.