Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird in Ansehung der Aufschiebung der Exekution im Umfang der Strafbeschlüsse ON 12, 14, 35 und 56 zurückgewiesen. Im Übrigen (in Ansehung des Strafbeschlusses ON 62) wird dem Revisionsrekurs dahin Folge gegeben, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die …
Text Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen,…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist überwiegend unzulässig, in Ansehung des zeitlich letzten der betroffenen Strafbeschlüsse (ON 62) aber berechtigt. 1. Im Umfang der Aufschiebung der Exekution der vier Strafbeschlüsse ON 12, 14, 35 und 56 fehlte der betreibenden Partei schon im Zeitpunk…