JudikaturJustizRS0118689

RS0118689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2009

Der Tatbestand des § 42 Abs 1 Z 5 EO ist auch erfüllt, wenn aufgrund eines Zahlungsauftrags nach § 6 Abs 1 GEG 1962 gemäß § 11 Abs 1 GEG 1962 Exekution geführt wird, hängt doch die Rechtmäßigkeit der betriebenen Geldstrafen vom rechtlichen Schicksal der im Impugnationsprozess bekämpften Exekutionsbewilligung und allfälliger weiterer Strafbeschlüsse ab.

Entscheidungen
4