Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 399,74 (darin enthalten EUR 66,62 USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen. …
Text Begründung: Zur Hereinbringung einer Werklohnforderung für diverse Bauarbeiten, die ihr die Beklagte durch ihren Verwalter in Auftrag gegeben habe, hat die Klägerin am 29. 5. 2001 beim Erstgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls über EUR 4.948,15 sA (ursprünglich ATS 68.088, - sA) beantragt. D…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, im Ergebnis jedoch nicht berechtigt. Die Klägerin begründet ihr Rechtsmittelbegehren kurz zusammengefasst damit, dass die zweifellos rechtswirksame Zustellung des Zahlungsbefehls an den im Grundbuch erstgenannten Mit- und Wohnungseigentümer selbstverständlich auch d…