JudikaturJustizRS0118604

RS0118604 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil es um eine Tatfrage geht.

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