Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die in ihren in Rechtskraft erwachsenen Teilen unberührt bleiben, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Der Antrag, der beklagten Partei mit einstweiliger Verfügung zur Si…
Text Begründung: Die Streitteile sind österreichische Unternehmen, die Arzneispezialitäten erzeugen und vertreiben. Die Klägerin vertreibt in Österreich unter anderem P***** 20 mg Filmtabletten, die unter Verwendung des Wirkstoffes Citalopram Hydrobromid hergestellt werden und seit 1. 4. 2003 kassenfre…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Preiswerbung bei Medikamenten fehlt; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Nach Auffassung der Beklagten bestehe weder nach nationalen noch nach europarechtlichen Vorschriften ein Werbeverbot, das Preiswerbung für Arzneimitte…