Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerden werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Schwechat mit dem Vorsatz, Dipl. Ing. Vinzenz T****…
Rechtliche Beurteilung Ihnen kommt keine Berechtigung zu. Beide Beschwerdeführer sind zunächst nicht im Recht, soweit sie die Annahme einer 40.000 Euro übersteigenden Vermögensschädigung nominell unter verschiedenen Nichtigkeitsgründen (Dipl. Ing. T*****: unter Z 5 BS 44 f sowie auch unter Z 11 BS 83 ff) und (auch) des di…