JudikaturJustizRS0118579

RS0118579 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2010

Wenn Baugrundstücke zu einem schon zu Lebzeiten übergebenen geschlossenen Hof gehören, ist bei der Wertermittlung im Pflichtteilsprozess im Sinne der Wertungen des § 25 Tir HöfeG nur dann der den Übernehmer begünstigende Ertragswert maßgeblich, wenn die Grundstücke für Zwecke des bäuerlichen Betriebes benötigt werden, ansonsten aber der Verkehrswert.

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