RS0118573 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ehre und Ansehen des Standes werden beeinträchtigt, wenn sich ein Rechtsanwalt dazu hergibt, bedenklichen Gewinnspielen durch seine Mitwirkung einen Anstrich von Seriosität zu geben. Er verschafft sich mit der Übernahme derartiger Aufträge und der darin liegenden Ausweitung seines Geschäftsfeldes einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen die Standesvorschriften einhaltenden Mitbewerbern.