Spruch Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Übrigen rechtskräftig sind, werden insoweit aufgehoben, als die Klägerin ab 1. 12. 2006 einen monatlichen Unterhalt von 550 EUR sA begehrt. In diesem Umfang wird dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten d…
Text Begründung: Die am 25. 12. 1998 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei, am 23. 2. 2000 bzw am 27. 1. 2001 geborene Minderjährige entstammen, wurde mit Urteil vom 29. 6. 2005, rechtskräftig seit 15. 9. 2005, aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Ehewohnung war eine Mietwohn…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig und mit ihrem Aufhebungsantrag berechtigt. Der Beklagte beteiligte sich nicht am Revisionsverfahren. Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die dem Unterhaltsberechtigten gewährte Sozialhilfe nur dann als sein Eigeneinkommen auf den …