JudikaturJustizRS0118565

RS0118565 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2021

Die Sozialhilfe ist nicht auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten anzurechnen. Der vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsanspruch geht ex lege auf den Sozialhilfeträger über.

Entscheidungen
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