Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass der Sachantrag der Antragsteller nicht ab , sondern zurückgewiesen wird. …
Text Begründung: Die Antragsteller sind - neben anderen Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Häusern ***** 5 und 6. Sie stellten am 21. 3. 2003 beim Erstgericht den Antrag "gemäß § 21 Abs 4 WEG die Ersichtlichmachung A2 LNR 1 a im Grundbuch zu löschen". Bei dieser Gr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Zutreffend hat schon das Erstgericht darauf hingewiesen, dass über den Individualantrag eines Wohnungseigentümers, die grundbücherliche Ersichtlichmachung des Verwalters zu löschen, nur das Grundbuchsgericht entscheiden kann. § 21 Abs 4 WEG …