Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 499,39 EUR (darin 83,23 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe : Die Gemeinschuldnerin war Hauptmieterin eines Geschäftslokals und Untermieterin eines unmittelbar anschließenden Geschäftslokals, dessen Hauptmieterin die klagende Partei war. Unbestrittenermaßen steht fest, dass die Gemeinschuldnerin nach Konkurseröffnung ohne Zustimmung des …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Vorweg ist dem von der beklagten Partei in der Revisionsbeantwortung erhobenen Einwand, mit Punkt IV der Vereinbarung vom 28. 12. 2000 (Beilage A) sei kein Treuhandverhältnis begründet worden, entgegenzuhalten, dass diese Ver…