Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 416,06 EUR (darin 69,34 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: 1983 schloss die Stadtgemeinde Neusiedl am See mit sämtlichen Grundstückseigentümern, die damals Anrainer eines bestimmten schiffbaren Kanals am Neusiedler See waren (darunter auch der Kläger als Eigentümer von zwei Parzellen), eine Servitutsvereinbarung ab. Der von dieser Vere…
Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man davon ausgehen wollte, der Kläger habe - wenn auch ohne sich ausdrücklich auf Sittenwidrigkeit zu berufen - schon in erster Instanz hinreichend jene Umstände geltend gemacht, die die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung begründen können ( Krejci in Rummel , ABGB³ § 879 Rz 248a mwN), ist…