Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst dahin zu Recht erkannt, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, binnen 14 Tagen ein Nutzwertgutachten im Sinne des Wohnungseigentu…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentumsorganisatorin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Die Kläger kauften jeweils als Wohnungseigentumsbewerber von der Beklagten Liegenschaftsanteile, die mit einer bestimmten Wohnung im Haus A 2 verbunden sind. Zweitkläger…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und wenngleich nicht in dem von den Klägern angestrebten Sinn berechtigt. Der Oberste Gerichtshof kann gemäß § 519 Abs 2 letzter Satz ZPO über einen Rekurs gegen den Beschluss des Berufungsgerichtes nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO durch Urteil in der Sache selbst erkennen, wenn di…