JudikaturJustizRS0118480

RS0118480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2009

Während die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum die grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers im Fall des Konkurses des Wohnungseigentumsorganisators/Liegenschaftseigentümers bewirken soll, dient die Anmerkung der Übertragung dieses Rechts überdies der Sicherung des neuen Wohnungseigentumsbewerbers vor den Folgen des Konkurses des früheren Wohnungseigentumsbewerbers.

Entscheidungen
2