Spruch Die Anträge auf Delegierung der Pflegschaftssache an ein Gericht „außerhalb des Verantwortungsbereichs des OLG Linz“ vom 9. 9. 2013 (ON 287), vom 13. 9. 2013 (ON 290), vom 13. 11. 2013 (ON 300), vom 13. 12. 2013 (ON 302) und vom 15. 1. 2014 (ON 306) werden abgewiesen.…
Text Begründung: In den im Spruch genannten Eingaben stellt der Antragsgegner jeweils (auch) den Antrag, die Pflegschaftssache wegen der seiner Meinung nach gegebenen Befangenheit der damit befassten Rechtsprechungsorgane sowie wegen der von diesen Organen gefassten unrichtigen Entscheidungen und der w…
Rechtliche Beurteilung Die Delegierungsanträge sind nicht berechtigt. 1. Diese Anträge sind wohl so zu verstehen, dass die Delegierung an ein Gericht außerhalb des Oberlandesgerichtssprengels Linz angestrebt wird. Wäre aber davon auszugehen, dass der Antragsgegner die Delegierung der Pflegschaftssache an ein anderes Geric…