Spruch Den Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er zu lauten hat: Aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 5. 2002 samt Ergänzung vom 21. 2. 2003 sowie der Aufsandungserklärung vom 11. April 2003 wird ob der Liegenschaft EZ ***** KG ***** folgende Eintragung …
Text Begründung: Im Zuge des Abschlusses eines Kaufvertrages vom 28. 5. 2002 zwischen der Stadtgemeinde P***** und der Raiffeisenbank P***** registrierte Genossenschaft mbH wurde auch ein Bestandvertrag über das Grundstück Nr. 172/4 der Liegenschaft EZ ***** abgeschlossen. Dies zunächst für unbestimmte D…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig und berechtigt. Zwar kommt in der Regel entgegen der Ansicht des Revisionsrekurswerbers der Auslegung eines Grundbuchsantrags sowie einer Aufsandungserklärung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Das Rekursgericht hat…