Spruch Der Beschluss des Bezirksgerichtes Linz vom 20. Februar 2003, GZ 17 U 440/02z-11, und der Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 21. Mai 2003, AZ 20 Bl 37/03 (ON 16), verletzen das Gesetz in der Bestimmung des § 117 Abs 3 StGB. Im Übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.…
Text Gründe: Im Verfahren 17 U 440/02z des Bezirksgerichtes Linz beantragte die Staatsanwaltschaft am 27. September 2002 die Bestrafung des Christian P***** wegen des Vergehens "der Beleidigung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 115, 117 Abs 3, 313 StGB", weil der Genannte am 31. Juli 2002 in Li…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: 1. Die Feststellung des Beschwerdegerichtes, dass bei der Äußerung "zufällig" Bezug auf die Rasse des Adressaten genommen wurde, betraf die Frage, ob sich die Tat gegen den Verletzten wegen seiner Rassenzugehörigkeit richtete, somit eine Voraussetzung des Verfolg…