RS0118300 – OGH Rechtssatz
RS0118300 – OGH Rechtssatz
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Schadenersatzansprüche, die dem (einst) Betroffenen nach dessen Behauptungen gegen seinen Sachwalter zustehen sollen, können der Genehmigung dessen Schlussrechnung nicht entgegenstehen, sind doch solche Ansprüche der Erledigung im streitigen Rechtsweg vorbehalten.