RS0118208 – OGH Rechtssatz
RS0118208 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Berechtigung zur Empfangnahme von Zustellungen erstreckt sich auch auf die mit dem Verfahren, in welchem die Bevollmächtigung erteilt wurde, unmittelbar zusammenhängenden Streitigkeiten, die vom gesetzlichen Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht gedeckt sind. Die im Zuge der Anmeldung einer Konkursforderung ausgewiesene Vollmacht erstreckt sich daher auch auf das Verwertungsverfahren einer mit Absonderungsrechten belasteten Sondermasse.