JudikaturJustizRS0118115

RS0118115 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2014

Die Rechtsbelehrung ist dann richtig, wenn sie - auf den Zeitpunkt der Belehrung bezogen - der Rechtsansicht des über die Instruktionsrüge entscheidenden Obersten Gerichtshofes entspricht.

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3