JudikaturJustizRS0118078

RS0118078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 2005

Die Rechtsmittelbeschränkung des § 293 Abs 4 StPO ist nur für Nichtigkeitsbeschwerden angeordnet. Im Übrigen ist das Rechtsmittelgericht an eine einer kassatorischen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung nicht gebunden.

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