Spruch Es verletzen das Gesetz in der Bestimmung des § 29 Abs 1 zweiter Satz ARHG: 1. die in der Begründung des Beschlusses des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 18. September 2002, GZ 12 Ur 227/02i-7, vertretene Rechtsansicht, wonach die Auslieferungshaft bei Auslieferung zur …
Text Gründe: Mit Beschluss vom 18. September 2002, GZ 12 Ur 227/02i-7, verhängte der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Ried im Innkreis über Antonio C***** die Auslieferungshaft aufgrund mehrerer zu vollstreckender Freiheitsstrafen und -strafreste in der Gesamtdauer von vier Jahren, drei Monaten u…
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, verletzen diese Vorgänge das Gesetz in der Bestimmung des § 29 Abs 1 zweiter Satz ARHG. Nach § 29 Abs 1 zweiter Satz ARHG sind auf die Auslieferungshaft mangels anders lautender Regelun…