RS0117993 – OGH Rechtssatz
RS0117993 – OGH Rechtssatz
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Ob ein Verhalten (auch) eine einer Person aus dem Kreis des § 31 Abs 1 MedG gemachte Mitteilung im Sinn dieser Bestimmung darstellt, ist eine Rechtsfrage, die an Hand der gegebenen Anhaltspunkte auf Grund des - aus der Sicht des allenfalls etwas Mitteilenden auf der Tatsachenebene zu klärenden - Bedeutungsgehaltes des fraglichen Verhaltens zu beantworten ist.