Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert K***** wegen des Verbrechens der "teils" vollendeten, "teils versuchten" Vergewaltigung (US 7, vgl Schick in WK2 § 201 Rz 60) nach §§ 201 Abs 2, 15 StGB (I), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Vergehens des M…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Angeklagten aus § 281 Abs 1 Z 2, 3, 4, 5 und 5a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Unter Bezug auf Z 3 iVm § 152 Abs 1 Z 2 StPO rügt der Rechtsmittelwerber eine unzulängliche Belehrung (§ 152 Abs 5 StPO) der Zeugen Katrin und Gerd K***** im Vorverfahren und beha…