Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.767,06 EUR (darin 294,51 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Prozessthema ist die Frage, ob auf das vorliegende Bestandverhältnis die WRN 2000 BGBl I 2000/36 Anwendung findet oder nicht (§ 49c Abs 6 oder Abs 9 MRG) und demnach durch die Änderung des § 29 Abs 1 Z 3 MRG nur die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Bestandverh…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 23 Abs 1 KO können sowohl der Masseverwalter als auch der Bestandgeber den Vertrag über eine vom Gemeinschuldner in Bestand genommene Sache unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist k…