Spruch Die Revision wird, soweit sie sich gegen die vom Gericht zweiter Instanz bestätigte Ablehnung der Unterbrechung des Verfahrens richtet, zurückgewiesen; im Übrigen wird ihr nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der zweitklagenden Partei die mit EUR 333,12 (darin EUR 55,52 USt) bestim…
Text Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage wenden sich die Kläger gegen den - ihren Antrag auf Ausgleichszulage ablehnenden - Bescheid der beklagten Pensionsversicherung vom 4. 11. 2002. Neben der unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Klageabweisung hinsichtlich des Erstklägers hat das Erstg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit sie sich gegen die Bestätigung der Ablehnung der Unterbrechung des Verfahrens richtet, unzulässig, im Übrigen aus dem ersten vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 …