JudikaturJustizRS0117912

RS0117912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2006

Von einer gänzlichen Betriebsaufgabe im Zuge der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes ist auszugehen, wenn nur die bebauten Flächen samt anschließenden (Gemüse )Gärten zur eigenen privaten Nutzung zurückbehalten wurden und auf den verbleibenden Grundstücken jedenfalls keine über den Eigenbedarf hinausgehende wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet wird.

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