JudikaturJustizRS0117908

RS0117908 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2003

Die Norm erfasst auch auf Arbeitsmaschinen montierte hydraulisch betriebene Schlagwerkzeuge (hier: an einem Bagger montierten Hydraulikhammer), dieauf Grund technischer Weiterentwicklung wegen ihrer handgeführten Pressluftwerkzeugen gegenüber gesteigerten Effizienz und Wirtschaftlichkeit üblicherweise eingesetzt werden, sofern die Auswirkungen bei der Arbeit mit solchen Geräten auf die bedienende Person gleichartig sind, sich die Auswirkungen also nicht wesentlich von jenen eines Pressluftwerkzeugs unterscheiden. Unerheblich ist, dass der Hammer (Meissel) hydraulisch und nicht mit Pressluft angetrieben wird.