JudikaturJustizRS0117877

RS0117877 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2014

§ 25 MRG erlaubt die Vereinbarung eines zum Hauptmietzins hinzuzuschlagenden angemessenen Entgelts, wenn der Vermieter dem Hauptmieter Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt. Das verträgt sich nicht mit einem automatischen Zuschlag zum Richtwertmietzins für eben diese Leistung.

Entscheidungen
3