JudikaturJustizRS0117853

RS0117853 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2013

Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze für die Formulierung eines Unterlassungsbegehrens zur Abwehr von (ortsunüblichen) Lärmeinwirkungen sind auch bei Lichtimmissionen heranzuziehen.

Es ist nicht stets erforderlich, einen bestimmten Wert in einer physikalischen Messeinheit anzugeben, den die Immissionen nicht übersteigen dürfen.

Entscheidungen
6