Spruch Die außerordentlichen Revisionsrekurse werden zurückgewiesen. II. zu Recht erkannt: Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie – unter Einschluss der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile – zu lauten haben wie folgt: „Die bekl…
Text Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, verpflichtete sich in einem 2008 abgeschlossenen Werkvertrag zur Planung, Lieferung und Montage der Fenster für das neuerrichtete Haus der Kläger. Die Einbauarbeiten wurden…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionsrekurse sind jedenfalls unzulässig. Die Revision ist hingegen zulässig und im Umfang von 10.800 EUR im Sinne des Abänderungsantrags berechtigt, weil die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, auch für den Ankauf neuer Fenster stehe Deckungskapital zu, mit der bisherigen …