JudikaturJustizRS0117744

RS0117744 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2009

Nimmt das Gericht Bindung an beweiswürdigende Erwägungen eines vorangegangenen Rechtsganges an und setzt es damit den zu beweisenden Tatumstand ohne gesetzliche Grundlage nach Art eines Zirkelschlusses als bewiesen voraus, beruft es sich bloß auf Scheingründe im Sinn der Z 5 vierter Fall.

Entscheidungen
2