JudikaturJustizRS0117720

RS0117720 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2003

Das Fordern eines gesetzlich (§ 27 Abs 5 B-KAG iVm - hier - § 56 K-KAO; § 16 Abs 1 lit f B-KAG) ausdrücklich verbotenen Entgelts durch einen leitenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt ist geeignet, bei einem mit der Rechtslage nicht vertrauten Patienten eine falsche Vorstellung über die Berechtigung dieses Anspruchs zu bewirken. Eine derartige unzulässige Forderung könnte nur in Verbindung mit der Aufklärung über die fehlende Zahlungsverpflichtung des Patienten die Eignung als Täuschungshandlung verlieren.