RS0117682 – OGH Rechtssatz
RS0117682 – OGH Rechtssatz
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Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden.
Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiederbringlichen Schaden nach sich ziehen könnte.