JudikaturJustizRS0117682

RS0117682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2022

Einer konkret drohenden Verletzung der Stimmrechtsbindung (Syndikatsvereinbarung) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden.

Ausführlich zur Frage, ob dieser vorbeugende Unterlassungsanspruch durch einstweilige Verfügung absicherbar ist: Die Provisorialentscheidung ist letztlich nach einer Abwägung vorzunehmen, ob eine vorläufige Sicherung oder deren Unterbleiben eher einen unwiederbringlichen Schaden nach sich ziehen könnte.

Entscheidungen
6