RS0117665 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch ein gemäß § 208 Abs 1 EO einverleibtes Pfandrecht ermöglicht es, gemäß § 88 Abs 3 EO gegenüber späteren Erwerbern der Liegenschaft unmittelbar Exekution zu führen.
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Auch ein gemäß § 208 Abs 1 EO einverleibtes Pfandrecht ermöglicht es, gemäß § 88 Abs 3 EO gegenüber späteren Erwerbern der Liegenschaft unmittelbar Exekution zu führen.