JudikaturJustizRS0117635

RS0117635 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2014

Voraussetzung der Delegierung gemäß § 9 Abs 4 AHG ist, dass der Amtshaftungsanspruch aus einer Entscheidung (Verfügung, Beschluss) abgeleitet wird. Ohne Vorliegen einer solchen Entscheidung darf, soweit § 9 Abs 4 AHG auch nicht sinngemäß anzuwenden ist, kein Richter und kein Gericht von der Entscheidung über Amtshaftungsansprüche ausgeschlossen werden. Es hat dann bei der Geltung der allgemeinen Grundsätze über die Befangenheit zu verbleiben.

Entscheidungen
3