Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 7.877,83 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 858,97 EUR USt und 2.724 EUR Barauslagen) bin…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder Impfstoffhersteller sind. Die Zweitbeklagte betreibt Import und Großhandel mit pharmazeutischen Produkten. Seit 1999 führen die Apothekerkammer und die Impfstoffhersteller jährlich im Herbst/Winter eine österreichw…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten, mit der sie die Abweisung sämtlicher Klagebegehren anstreben, ist mangels Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu § 50 Abs 2 Z 3 AMG zulässig und auch berechtigt. Als „Werbung für Arzneimittel“ gelten alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuch…