JudikaturJustizRS0117590

RS0117590 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2005

Qualifikation einer Parade von Oldtimer-Traktoren als kraftfahrsportliche Veranstaltung im Sinne des § 1 Abs 2 lit c KFG, wenn es sich dabei um einen "Leistungswettbewerb" (arg: Bewertung der Fahrzeuge und Lenker) handelt, mag auch eine technisch-motorische Kraftleistung nicht im Vordergrund stehen. Auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten kommt es (anders als nach § 4 Abs 1 Z 5 KHVG 1994) nicht an. Risikoausschluss für Unfälle, die in der Kfz-Haftpflicht versicherbar sind.