Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten Hayk D***** werden zurückgewiesen. Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Konfiskation aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und E…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hayk D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (A) und der schweren Nötigung nach §§ 12 dritter Fall, 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in der Ze…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hayk D***** geht fehl. Bezugspunkt der Mängelrüge (Z 5) ist der Ausspruch des Schöffengerichts über entscheidende Tatsachen, also – soweit hier von Interesse (Sanktionsfragen werden von der Beschwerde nic…