RS0117513 – OGH Rechtssatz
RS0117513 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Geschenke von besachwalterten Personen jedenfalls an in Not geratene Kinder können dem Wohl des Betroffenen als Geschenkgeber dienen und damit sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt werden, soweit weder derzeit noch absehbar zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist.