JudikaturJustizRS0117507

RS0117507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2003

Aus dem Umstand, dass gegen eine GesbR selbst kein Exekutionstitel ergehen konnte, weil sie nicht parteifähig ist, folgt keineswegs, dass ein gegen die Gesellschafter erwirkter Exekutionstitel nach Umwandlung der GesbR in eine OHG nicht mehr gegen diese Gesellschafter, sondern ausschließlich gegen diese Handelsgesellschaft vollstreckbar wäre. Die Exekution gegen eine OHG ist nicht zulässig, wenn der Exekutionstitel gegen eine Einzelperson lautet.